Vorbeugender Brandschutz
Der vorbeugende Brandschutz umfasst alle persönlichen Vorkehrungen zur Brandverhütung,
alle baulichen und organisatorischen Maßnahmen zur Schadensbegrenzung für den Fall eines
Brandes, Sicherung der Fluchtwege und Notausgänge zum gefahrlosen Verlassen von
Gebäuden und Vorkehrungen für einen erfolgreichen Feuerwehreinsatz.
Vorschriften und Regeln für den vorbeugenden Brandschutz
1. Bundesgesetze z.B.
Arbeitsstättenverordnung, Gewerbeordnung, Acetylenverordnung, Verordnung über brennbare
Flüssigkeiten, Flüssiggasverordnung, Gasregulativ
2. Landesgesetze z.B.
Bauordnungen, Feuerpolizeigesetze, Feuerwehrgesetze, Regeln der Technik z.B. Ö NORMEN,
TRVB (Technische Richtlinien für den Vorbeugenden Brandschutz), ÖBFV-RL (Richtlinien des
Österreichischen Bundesfeuerwehrverbandes)
3. Betriebsinterne Regelungen z.B.
Brandschutzverordnung, Verhalten im Brandfall
Baulicher Brandschutz
Die wichtigsten und bekanntesten baulichen Brandschutzmaßnahmen sind:
– Abstände schaffen und einhalten
– Brandabschnitte bilden durch brandbeständige Umfassungswände und Decken,
Brandschutztüren, Brandschutzklappen, Brandschutzschottungen
– Fluchtwege und Notausgänge vorsehen, die auch bei Brandeinwirkung benutzbar bleiben
– Feuerstätten und Kamine brandsicher herstellen und erhalten
Eine wichtige Funktion des baulichen Brandschutzes ist die Verhinderung der Brand- und
Rauchausbreitung in waagrechter und besonders in senkrechter Richtung, da sich ein Brand
infolge der Thermik am schnellsten nach oben ausbreitet. Vor allem Müllabwurfeinrichtungen,
Kabel- und Rohrtrassen sowie Installationsschächte und -kanäle müssen, wenn sie durch
Brandabschnittstrennungen geführt werden, so gebaut sein, dass ein Übergreifen des Brandes
verhindert wird.
Brandmeldeanlagen
Brandmeldeanlagen haben die Aufgabe, einen Brand frühzeitig zu erkennen und an die
Brandmeldezentrale zu melden. Dort wird die Meldung ausgewertet, d.h. es wird angezeigt, von
welchem Objekt und aus welchem Raum die Brandmeldung kommt. Aufgrund dieser Meldung
können die festgelegten Maßnahmen (meist automatische Verständigung der Feuerwehr)
eingeleitet werden. Man unterscheidet zwischen Druckknopfmeldeanlagen und automatischen
Brandmeldeanlagen.
Druckknopfmeldeanlagen
…sind rein manuelle, vom Menschen abhängige Meldeeinrichtungen. Sie reagieren je nach
Bauart auf: Rauchgas, Licht oder Wärme. Nach ihren Funktionsprinzipien unterscheidet man:
– Isolationsbrandmelder
Diese nützen die ionisierende Wirkung bereits geringer Rauchgasmengen zur Branderkennung
– Optische Brandmelder
Diese können je nach Überwachungsaufgabe auf verschiedene Lichterscheinungen
ansprechen
– Trübung des Lichtes durch Rauch
– Lichtbrechung durch Rauchgase
– Flackerndes Licht durch Flammen
– Infrarotstrahlung, Ultraviolettstrahlung
Temperaturabhängige Brandmelder
Erkennungskriterium ist der Temperaturanstieg im Überwachungsbereich. Die
Ansprechkriterien sind:
– Das Erreichen einer Grenztemperatur (Maximaltemperaturmelder)
– Ein rascher Temperaturanstieg, auch schon im niederen Temperaturberreich
(Differentialtemperaturmelder)
Brandmeldeanlagen können aber auch zur Auslösung betriebsinterner Alarme, Inbetriebsetzung
von automatischen Löschanlagen (Sprühflut-, Gaslösch-, Explosionsunterdrückungsanlagen
u.Ä.), Schließung von Brandschutz- und Rauchabschlüssen (z.B. Brandschutztüren,
Rauchschutztüren, Brandschutzklappen), Abschaltung von Klima- und Lüftungsanlagen,
Einschaltung von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen usw. eingesetzt werden.
Homemelder
…sind mit Rauchmeldern ausgestatte, speziell für den Haushalts- und Wohnbereich entwickelte
Brandfrüherkennungsgeräte, die vor allem bereits in Großbritannien, Skandinavien und den
USA sehr erfolgreich eingesetzt werden. Die Geräte können einzeln aber auch vernetzt im
ganzen Haus betrieben werden und lösen bei Brandentstehung (Schwelbrand, Rauch) ein
akustisches Signal aus. Dadurch ist eine gute, hausinterne Überwachung von Schlafräumen,
Kinderzimmern, Seniorenräumen oder anderen nicht immer benützten Räumen möglich.
Homemelder ersetzen aber kein zugelassenes Brandmeldesystem. Eine Alarmweiterleitung zu
einer öffentlichen Empfangsanlage ist nicht möglich.