Brauchtumsfeuer dürfen auch von Privatpersonen entzündet werden und darüberhinaus auch Feuer im Rahmen regionaler Bräuche , die auf eine langjährige, gelebte Tradition mit eindeutigem Brauchtumshintergrund zurückgehen. Sie sind der zuständigen Bezirkshauptmannschaft anzuzeigen
Sicherheitsvorkehrungen
- Die Beschickung von Feuer im Rahmen von Brauchtumsveranstaltungen darf ausschließlich mit trockenem, biogenem Material erfolgen. Zum Entzünden oder zur Aufrechterhaltung eines Brauchtumsfeuers dürfen keine Brandbeschleuniger verwendet werden. Es sind geeignete Maßnahmen zu treffen, die eine unkontrollierte Ausbreitung des Feuers verhindern, zB durch das Bereithalten geeigneter Löschhilfen in der Nähe der Feuerstelle.
- Es ist auf eine möglichst geringe Rauchentwicklung zu achten, um eine unzumutbare Belästigung der Nachbarschaft zu vermeiden.
- Bei Brauchtumsfeuern müssen folgende Mindestabstände eingehalten werden:
- 50 m zu Gebäuden
- 50 m zu öffentlichen Verkehrsflächen, sofern diese nicht ausschließlich land und forstwirtschaftlichem Verkehr dienen oder keine verkehrssichernden Maßnahmen getroffen werden
- 100 m zu Energieversorgungsanlagen und Betriebsanlagen mit leicht entzündlichen bzw. explosionsgefährdeten Gütern. Für solche Anlagen können von der örtlich zuständigen Behörde nach Maßgabe der Art und Betriebsmittel der Anlage im Einzelfall auch höhere Mindestabstände vorgesehen werden
- 40 m zu Baumbeständen bzw. zu Wald.
- Brauchtumsfeuer sind zu beaufsichtigen und abschließend verlässlich zu löschen, sodass das Feuer auch durch heftige Windstöße nicht wieder entfacht werden kann.
- Bei Nichteinhaltung der Abstands , Beschickungs und Sicherheitsbestimmungen ist das Entfachen des Feuers zu untersagen bzw. ein sofortiger Löschauftrag